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Thannhausen

Bürgerservice

Bauabgabe/Grundsteuer

Bauabgabe

 

Bei Bau von Wohnhäusern, landw. Gebäuden, Werkshallen etc. ist nach Bewilligung des Baues durch die Baubehörde gem. § 15 Stmk. Baugesetz eine Bauabgabe zu leisten.
Diese beträgt pro m² verbauter Geschossfläche € 8,72 (Berechnung wie beim Kanalisationsbeitrag). Bei Zu- und Umbauten ist die Bauabgabe nur für die neugewonnene Fläche zu entrichten. 
Die Abgabe wird mittels Bescheid vorgeschrieben und ist zweckgebunden für die Herstellung von Verkehrsflächen, Oberflächenentwässerungen, Strassenbeleuchtungen, die Übernahme von Grundstücken ins öffentliche Gut, die Errichtung von öffentlichen Kinderspielplätzen sowie Grünflächen und die Erstellung von Bebauungsplänen und Bebauungsrichtlinien.

 


Grundsteuer

 

Die Grundsteuer ist eine Abgabe auf Grundstücke und Gebäude. Grundsteuer A wird für landwirtschaftliche Flächen und Grundsteuer B für alle sonstigen Flächen vorgeschrieben. 
Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes. In diesem wird ein Messbetrag für die Grundsteuer festgesetzt. Dieser ist Grundlage für die Abgabenberechnung. Bevor das Finanzamt einen Einheitswertbescheid erlässt, wird meist eine Erhebung durchgeführt, bei der der Eigentümer der Liegenschaft Angaben über die Lage und Ausstattung machen muss. Diese Angaben und die Größe des Gebäudes oder der Grundstücke werden dann im Einheitswertbescheid bewertet. 
Grundsteuerbeträge bis € 75,00 werden im 2. Quartal vorgeschrieben. Größere Beträge vierteljährlich.